Der Schulrat für die Schuljahre besteht aus folgenden Personen

Niederhofer Wolfgang

Schulratspräsident

Avesani Carmen

Schulratsvizepräsidentin

 

 

Irene Mur

Direktorin und von Amts wegen

Wenzel Markart

Sekretär und von Amts wegen

 

 

Trenkwalder Sigrid Klara

Elternvertreterin

Gruber Reinhold

Elternvertreter

Mair Silvia

Elternvertreterin

Gasser Silvia

Elternvertreterin

 

 

Del Bello Alex

Vertreter der Lehrpersonen

Gruber Josef

Vertreter der Lehrpersonen

Olivotto Piera

Vertreterin der Lehrpersonen

Ramoser Renate

Vertreterin der Lehrpersonen

Prader Renate

Vertreterin der Lehrpersonen

Felderer Maria

Vertreretin der Lehrpersonen

 

 

Mit beratender Funktion

 

Niederhofer Wolfgang

Landesbeirat der Eltern

Messner Angelika

 Vorsitzende*r des Elternrates

 

Mit beratender Funktion können Fachleute mit sozialen, psychopädagogischen und ärztlichen Aufgaben sowie Berufsberater im Bereich Schule an den Sitzungen des Schulrates teilnehmen.

Die Mitglieder des Kontrollorgans können an den Sitzungen des Schulrates ohne Stimmrecht teilnehmen.

Amtsdauer des Schulrates:
3 Schuljahre

Aufgaben des Schulrates:
Der Schulrat ist allgemein für die Organisation und Planung des Schulbetriebes bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums und der Klassenräte zuständig.
Die wichtigsten Zuständigkeiten des Schulrates:

  • Er legt allgemeine Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Schulprogramms fest
  • Er bestimmt die Unterrichtszeit für die Schüler unter Beachtung der gesetzlichen Maxima und Minima
  • Er passt den Schulkalender an örtliche Gegebenheiten an (Unterrichtskürzungen, freie Schultage, besondere Aktivitäten).
  • Er verabschiedet die interne Dienst- und Schulordnung
  • Er genehmigt das vom Lehrerkollegium vorgeschlagene Schulprogramm
  • Er genehmigt den Organisationsplan und die schulergänzenden Tätigkeiten
  • Er legt die Kriterien für die schulbegleitenden Veranstaltungen fest und genehmigt den diesbezüglichen Jahresplan
  • Er genehmigt den Haushaltsvoranschlag und die Jahresabschlussrechnung
  • Er legt Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens und der Verwendung der Geldmittel fest
  • Er legt Kriterien für die Bildung der Klassen fest
  • Er legt Richtlinien für das Arbeitsprogramm des Eltern- und Schülerrates fest und beschließt deren Arbeitsprogramm in finanzieller Hinsicht
  • Er setzt Beiträge zu Lasten der Schüler fest
  • Er legt den Stundenplan des Schulsekretariats fest
  • Er bestimmt die schulinterne Wahlordnung
  • Er legt auf Vorschlag des Lehrerkollegiums die Kriterien und Modalitäten der Begegnung mit Eltern sowie die Modalitäten für Elternversammlungen in der Schule fest
  • Er genehmigt den Jahresbericht über den Schulbetrieb
  • Er setzt die Höhe des Fonds für den Ökonomatsdienst fest
  • Er kann die Schulführungskraft ermächtigen, über Repräsentationsausgaben bis zu 4 % der ordentlichen Zuweisung zu verfügen
  • Er entscheidet über Annahme und Verzicht von Legaten, Erbschaften und Schenkungen
  • Er entscheidet über Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien
  • Er entscheidet über wirtschaftliche Nutzung geistiger Werke
  • Er beschließt Kriterien und Grenzen für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten der Schulführungskraft (Liefer- und Dienstleistungsverträge, Sponsorverträge, etc.)
  • Er legt das Verfahren und die Kriterien für die Wahl des Vertragspartners bei Werkverträgen fest und bestimmt die Höchstgrenze der Ausgaben
  • Verfall: Gewählte Mitglieder: bei ungerechtfertigter Abwesenheit während drei auf einander folgender Sitzungen
  • Öffentlichkeit: Die interne Schulordnung regelt die Öffentlichkeit der Sitzungen
    Akten sind allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich, außer jene, die Einzelpersonen betreffen.

Gültigkeit der Beschlüsse:
Von 14 Mitgliedern müssen mindestens 8 anwesend sein (absolute Mehrheit der Mitglieder).
Beschlussfassung erfolgt in der Regel durch die einfache Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen.
Kooptierte Mitglieder haben dieselben Befugnisse (und somit auch Stimmrecht), wie die anderen Mitglieder (z.B. müssen bei 16 Mitgliedern für die Beschlussfähigkeit mindestens 9 Mitglieder anwesend sein).
Minderjährige Schüler haben kein Stimmrecht in Bezug auf den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss sowie die Verwendung der Geldmittel.

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