Zusammensetzung:

Irene Mur

Direktorin

 

 

zu wählen

Elternvertreterin

zu wählen

Elternvertreterin

 

 

zu wählen

Vertreter der Lehrpersonen

zu wählen

Vertreterin der Lehrpersonen

Weiteres zur Zusammensetzung:

  • Für jedes effektive Mitglied Wahl eines Ersatzmitgliedes der entsprechenden Kategorie und Schulstufe
  • In Schulsprengeln: Einsetzung einer einzigen Kommission für alle Schulstufen oder Schularten
  • Einsetzung der schulinternen Schlichtungskommission mit Dekret des Schuldirektors/der Schuldirektorin

Aufgaben der schulinternen Schlichtungskommissionen:

  • Behandlung aller Rekurse gegen Disziplinarmaßnahmen:
    Verpflichtender Schlichtungsversuch zwischen
    - dem/der volljährigen Schüler/Schülerin bzw. dessen/deren Eltern und
    - dem Klassenvorstand bzw. der Lehrperson, die die Disziplinarmaßnahme verhängt hat
  • Neues Konzept der Schlichtung:
    - Verhängte Disziplinarmaßnahme kann im Einvernehmen zwischen den Parteien bestätigt, reduziert oder umgewandelt werden
  • Ist erfolgreiche Schlichtung nicht möglich, entscheidet die Schlichtungskommission
  • Behandlung der Streitfälle bezüglich der Auslegung und der Verletzung der Schüler- und Schülerinnencharta


Befangenheit der Mitglieder der Schlichtungskommissionen:
Für jedes effektive Mitglied der Schlichtungskommissionen wird ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie und Schulstufe gewählt
Die Ersatzmitglieder nehmen das Amt in der Schlichtungskommission im Falle von Abwesenheit oder Befangenheit der effektiven Mitglieder wahr. Klassische Fälle von Befangenheit (vgl. Artikel 30 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 – so genanntes Transparenzgesetz):

  • Verwandtschaftsverhältnis, Ehe oder Verschwägerung mit einem/einer Betroffenen, Gerichtsverfahren, schwere Verfeindung oder Gläubiger- bzw. Schuldverhältnis mit einem/einer Betroffenen, Beratung eines/einer Betroffenen in der Angelegenheit, die zur Behandlung ansteht, Vormund, Kurator, Bevollmächtigter, Agent oder Arbeitgeber eines/einer Betroffenen.
  • Befangen sind zudem: - Lehrpersonen, wenn:
    sie dem Klassenrat der Klasse des Schülers/der Schülerin angehören, den/die Disziplinarmaßnahme betrifft –
  • Schüler- und Elternvertreter/innen, wenn:
    sie der Klasse angehören oder Eltern eines Schülers/einer Schülerin der Klasse sind, die der Rekurs betrifft.

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