Elternrat
Ab dem Schuljahr 2008/2009 sind Eltern- und Schülerräte Gremien mit dauerhafter Gültigkeit. Neu gewählte Eltern- und Schülervertreter in den Klassenräten sind für drei Schuljahre im Amt, sofern sie innerhalb derselben Schulstufe bleiben.
Zusammensetzung:
- alle Elternvertreter, die in die Klassenräte der Schule gewählt wurden
- die Elternvertreter im Schulrat
- ein Vertreter der Schule im Landesbeirat der Eltern
Vorsitz:
Der/Die Vorsitzende des Elternrates wird aus der Mitte des Elternrates gewählt.
Aufgaben:
- erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes
- macht Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit "Schule-Elternhaus"
- kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schulratssitzungen auf der Tagesordnung stehen
- erarbeitet ein eigenes Jahresprogramm für Elternarbeit und Elternfortbildung und unterbreitet entsprechende Vorschläge, die vom Schulrat beschlossen und finanziert werden
- wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den Vertreter in den Landesbeirat der Eltern
- arbeitet an der Durchführung der Wahlen der Elternvertreter in den Schulrat mit
Öffentlichkeit:
- Die interne Schulordnung regelt die Öffentlichkeit der Sitzungen.
- Die Akten sind allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich, außer jene, die Einzelpersonen betreffen.
Gültigkeit der Beschlüsse
- Die Beschlussfähigkeit erfordert die Anwesenheit der absoluter Mehrheit der Mitglieder (mehr als die Hälfte der Mitglieder muss anwesend sein).
- In der Regel erfolgt die Beschlussfassung durch einfache Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen.
- In schulstufenübergreifenden Schulsprengeln kann der Elternrat auch getrennt nach Schulstufen zusammentreten, insofern Fragen behandelt werden, die eine einzelne Schulstufe betreffen. Die Entscheidungen dieser Teilgremien müssen vom Plenum genehmigt werden.