Elternrat

Ab dem Schuljahr 2008/2009 sind Eltern- und Schülerräte Gremien mit dauerhafter Gültigkeit. Neu gewählte Eltern- und Schülervertreter in den Klassenräten sind für drei Schuljahre im Amt, sofern sie innerhalb derselben Schulstufe bleiben.

 

Zusammensetzung:

  • alle Elternvertreter, die in die Klassenräte der Schule gewählt wurden
  • die Elternvertreter im Schulrat
  • ein Vertreter der Schule im Landesbeirat der Eltern

 

Vorsitz:

Der/Die Vorsitzende des Elternrates wird aus der Mitte des Elternrates gewählt.

 

Aufgaben:

  • erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes
  • macht Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit "Schule-Elternhaus"
  • kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schulratssitzungen auf der Tagesordnung stehen
  • erarbeitet ein eigenes Jahresprogramm für Elternarbeit und Elternfortbildung und unterbreitet entsprechende Vorschläge, die vom Schulrat beschlossen und finanziert werden
  • wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den Vertreter in den Landesbeirat der Eltern
  • arbeitet an der Durchführung der Wahlen der Elternvertreter in den Schulrat mit

 

Öffentlichkeit:

  • Die interne Schulordnung regelt die Öffentlichkeit der Sitzungen.
  • Die Akten sind allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich, außer jene, die Einzelpersonen betreffen.

 

Gültigkeit der Beschlüsse

  • Die Beschlussfähigkeit erfordert die Anwesenheit der absoluter Mehrheit der Mitglieder (mehr als die Hälfte der Mitglieder muss anwesend sein).
  • In der Regel erfolgt die Beschlussfassung durch einfache Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen.
  • In schulstufenübergreifenden Schulsprengeln kann der Elternrat auch getrennt nach Schulstufen zusammentreten, insofern Fragen behandelt werden, die eine einzelne Schulstufe betreffen. Die Entscheidungen dieser Teilgremien müssen vom Plenum genehmigt werden.

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