Allgemeine Verhaltensregeln
• Die Werkräume dürfen nur in Begleitung der Lehrperson betreten werden.
• Im Werkraum darf nicht gelaufen und geschubst werden.
• Das Betreten der Maschinenräume ist grundsätzlich verboten.
• Jedes Werkzeug darf nur zu dem Zweck benutzt werden, für das es vorgesehen ist.
• Schäden durch unsachgemäße Benutzung werden vom Verursacher ersetzt.
• Alle müssen die Fluchtwege, die Lage der Notschalter und des Erste-Hilfe-Kastens kennen.
• Das Arbeiten an Maschinen ist grundsätzlich nur nach Einweisung der Lehrperson erlaubt.
• Es arbeitet immer nur eine Person an einer Maschine.
• Lange Haare müssen zusammengebunden werden.

Zu Beginn des Unterrichts
• Der Zustand der Werkzeuge und Geräte muss geprüft werden.
• Beschädigte Werkzeuge und Geräte oder andere Gefahren müssen sofort der Lehrperson gemeldet werden.
• Mit Geräten und Materialien ist sorgsam umzugehen.
• Man muss den Erklärungen der Lehrperson aufmerksam zuhören, die Arbeitsanweisungen lesen, verstehen und diese unbedingt einhalten. Bei Unklarheiten fragen.
• Alle sind für das Werkzeug und die Ordnung am eigenen Arbeitsplatz verantwortlich.

Am Ende des Unterrichts
• Alle räumen ihren Arbeitsplatz auf und säubern ihn.
• Werkzeuge, Geräte und Materialien werden in den dafür vorgesehenen Orten verstaut.
• Die Hocker müssen auf die Werkbänke gestellt werden, damit der Boden gereinigt werden kann.
• Reste und Abfälle müssen getrennt entsorgt werden.
• Den Raum lüften.

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