Absenzen
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Das Fernbleiben vom Unterricht oder ein Zuspätkommen muss von den Schülereltern gerechtfertigt werden.
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Vorhersehbare Absenzen von einem Tag sind vorher beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin zu beantragen, längere Absenzen beim Direktor.
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Abwesenheiten, die sich aus Urlaubsgründen der Eltern ergeben, sind prinzipiell nicht erlaubt, werden aber von Fall zu Fall abgeklärt.
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Alle Absenzen werden im Klassenregister vermerkt.
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Sollten die Schüler/innen den Unterricht auf Wunsch der Eltern vorzeitig verlassen, so sind sie von denselben abzuholen.
Befreiung vom Religionsunterricht
Die Eltern der Schüler/innen haben das Recht, die Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Sollte in diesen Stunden der Schüler/die Schülerin auf Wunsch der Eltern das Schulgebäude verlassen, übernehmen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Bleibt er/sie im Schulgebäude, wird schulintern ein entsprechendes Erziehungsprogramm angeboten.
Befreiung vom Sportunterricht
Auf Antrag der Eltern und aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses kann die Direktorin eine/n Schüler/in für das ganze Schuljahr befreien. Die befreiten Schüler/innen müssen anwesend sein.
Teilnahme an Lehrausgängen/Schulausflügen
Die Teilnahme an den Lehrausgängen ist für die Schüler/innen verpflichtend. Nehmen an der Veranstaltung nicht wenigstens 90 % der Schüler/innen teil, kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden. Nimmt ein Schüler/in an einem Schulausflug nicht teil, wird er/sie an diesem Tag einer anderen Klasse zugewiesen.